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   BGH, 10.07.2007 - 3 StR 232/07   

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https://dejure.org/2007,12557
BGH, 10.07.2007 - 3 StR 232/07 (https://dejure.org/2007,12557)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2007 - 3 StR 232/07 (https://dejure.org/2007,12557)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 3 StR 232/07 (https://dejure.org/2007,12557)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von Verurteilungen in eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung ; Entgegenstehen einer Zäsurwirkung gegen eine Gesamtstrafenbildung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 53; ; StGB § 53 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55Abs. 1
    Kein Wegfall der Zäsurwirkung bei früherer isolierter Geldstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 10.07.2007 - 3 StR 232/07
    Das Landgericht hat nicht beachtet, dass die dieser Verurteilung zugrunde liegende Tat am 23. Mai 2006 begangen wurde und damit der nachträglichen Gesamtstrafenbildung die Zäsurwirkung des Urteils des Amtsgerichts Münster vom 30. Juni 2006 entgegenstand (BGHSt 32, 190, 193 f.).
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 10.07.2007 - 3 StR 232/07
    Diese Zäsurwirkung ist auch nicht dadurch entfallen, dass das Amtsgericht Bad Iburg gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB von einer Einbeziehung der durch das Amtsgericht Münster verhängten Freiheitsstrafe abgesehen hat (BGH NStZ 1999, 182, 183; Senat, Beschlüsse vom 5. Januar und 3. November 1999 - 3 StR 562/98 und 346/99).
  • BGH, 05.01.1999 - 3 StR 562/98

    Voraussetzung der Verwerfung einer Revision; Zäsurwirkung einbeziehungsfähiger

    Auszug aus BGH, 10.07.2007 - 3 StR 232/07
    Diese Zäsurwirkung ist auch nicht dadurch entfallen, dass das Amtsgericht Bad Iburg gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB von einer Einbeziehung der durch das Amtsgericht Münster verhängten Freiheitsstrafe abgesehen hat (BGH NStZ 1999, 182, 183; Senat, Beschlüsse vom 5. Januar und 3. November 1999 - 3 StR 562/98 und 346/99).
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